ORALCHIRURGIE: ZAHNSANIERUNG IN ITN
Bei der Behandlung in Intubationsnarkose (INT) wird durch einen Narkose-Arzt
eine vollständige, „zentrale“ Anästhesie vorgenommen.
Der Patient atmet in der Regel selbstständig, ist aber in einem tiefen,
schlafähnlichen
Bewustseinszustand. Dies erlaubt die Durchführung
von zahnärztlichen Behandlungen und Operationen, ohne daß der
Patient diese Maßnahme bewußt wahrnimmt.
Die Anwendungsgebiete von zahnärztlichen Behandlungen- und Operationen
in ITN sind vielfältig.
- Behandlung von geistig behinderten Patienten
Hier werden in unserer Praxis Gesamt- Sanierungen der Gebisse
in ITN durchgeführt. Diese umfassen alle anfallenden zahnärztlichen
Maßnahmen und Operationen, die in der Regel in einer Sitzung
erfolgen. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die
Kosten der Narkose.
- Behandlung von Angstpatienten
Zahlreiche Patienten haben eine erhebliche Angst vor zahnärztlichen
Behandlungen entwickelt, die sich immer noch gesteigert hat und
die nicht zuläßt, daß sie sich einer zahnärztlichen
Behandlung unterziehen. Häufig können diese Patienten dennoch
durch Geduld und Behandlungs-führung in lokaler Anästhesie behandelt
werden. Sollte dies nicht möglich
sein, so ist auch hier die ITN eine sehr gute Möglichkeit, zahnärztliche
Behandlungen und-Sanierungen durchzuführen. Später können
dann meist kleinere Maßnahmen auf dem herkömmlichen Weg der
lokalen Anästhesie vorgenommen werden.
- Größere Operationen
Die Implantation von vielen Implantaten oder die Entfernung von
4 Weisheitszähnen in einer Sitzung lassen sich in der Regel nicht
in Lokalanästhesie durchführen. Auch hier liegt ein Einsatzgebiet
der Inkubationsnarkose. Diese Kosten der INT fallen aber nicht in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.
Folgende Merkmale gelten für die Behandlung in ITN in unserer Praxis:
- Die Behandlung erfolgt ambulant. Nach einer 1- 2stündigen
Ruhezeit kann der Patient in der Regel mit einer Begleitperson
unsere Praxis verlassen.
Zur Vorbereitung der ITN muß der Patient seinen Hausarzt
aufsuchen (ca. 3-4 Tage vor dem Eingriff), um sich auf Narkosefähigkeit
hin untersuchen zu lassen. Vor dem Eingriff darf der Patient
mindestens 6 Stunden nicht essen und trinken (nüchtern bleiben).
- Die Narkose wird in unserer Praxis durch Frau Rühl durchgeführt,
die als Anästhesistin niedergelassen ist und über viel Erfahrung
in ambulanter Narkose verfügt.
- Die Kosten der Narkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen,
wenn eine unabdingbare medizinische Indikation vorliegt (z.B.
mangelhafte Kooperation der Patienten auf Grund geistiger Behinderung).
In allen anderen Fällen, in denen auch eine lokale Anästhesie
möglich wäre, werden die Kosten der Narkose seit dem 01.01.04
nicht mehr übernommen.
Auskunft gibt die Praxis, fragen Sie Dr.
J. Teiser |