DENTIA Praxis für Zahnheilkunde
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Behandlung in Narkose (ITN)
BEHANDLUNG IN NARKOSE (ITN)


Bei der Behandlung in Intubationsnarkose (ITN) wird durch einen Narkose-Arzt eine vollständige, „zentrale“ Anästhesie vorgenommen. Der Patient atmet in der Regel selbstständig, ist aber in einem tiefen, schlafähnlichen Bewusstseinszustand. Dies erlaubt die Durchführung von zahnärztlichen Behandlungen und Operationen, ohne dass der Patient diese Maßnahme bewusst wahrnimmt. Die Anwendungsgebiete von zahnärztlichen Behandlungen- und Operationen in ITN sind vielfältig.

Behandlung von Kindern und Angstpatienten
Hier werden in unserer Praxis Gesamt- Sanierungen der Gebisse in ITN durchgeführt. Diese umfassenalle anfallenden zahnärztlichen Maßnahmen und Operationen, die in der Regel in einer Sitzung erfolgen. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Narkose. Häufig können diese Patienten dennoch durch Geduld und Behandlungs-führung in lokaler Anästhesie behandelt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist auch hier die ITN eine sehr gute Möglichkeit, zahnärztliche Behandlungen und-Sanierungen durchzuführen. Später können dann meist kleinere Maßnahmen auf dem herkömmlichen Weg der lokalen Anästhesie vorgenommen werden.

Folgende Merkmale gelten für die Behandlung in ITN in unserer Praxis:
  1. Die Behandlung erfolgt ambulant. Nach einer 1- 2stündigen Ruhezeit kann der Patient in der Regel mit einer Begleitperson unsere Praxis verlassen. Zur Vorbereitung der ITN muß der Patient seinen Hausarzt aufsuchen (ca. 3-4 Tage vor dem Eingriff), um sich auf Narkosefähigkeit hin untersuchen zu lassen. Vor dem Eingriff darf der Patient mindestens 6 Stunden nicht essen und trinken (nüchtern bleiben).

  2. Die Narkose wird in unserer Praxis durch Frau Rühl durchgeführt, die als Anästhesistin niedergelassen ist und über viel Erfahrung in ambulanter Narkosen verfügt.
Die Kosten der Narkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine unabdingbare medizinische Indikation vorliegt (z.B. mangelhafte Kooperation der Patienten auf Grund geistiger Behinderung).In allen anderen Fällen, in denen auch eine lokale Anästhesie möglich wäre, werden die Kosten der Narkose seit dem 01.01.04 nicht mehr übernommen. Auskunft gibt die Praxis, fragen Sie LinkhinweisDr. J.Teiser.